Änderung § 51 FZV vom 18.06.2011

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§ 51 FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.06.2011 geltenden Fassung
§ 51 FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.06.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 15 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

§ 39 Absatz 5a tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, außer Kraft.

(Text neue Fassung)

1 Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 17 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, außer Kraft.

 



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