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Änderung Anlage 9 FZV vom 01.11.2012

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Anlage 9 FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 9 FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 9 (zu § 16 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen


Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck)

Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.

(Text alte Fassung)

Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (BGBl. I 2011 S. 214)


(Text neue Fassung)

Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (BGBl. I 2011 S. 214, 2012 I 2241)


 (keine frühere Fassung vorhanden)