Änderung Anlage 10a FZV vom 01.11.2012

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Anlage 10a FZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2012 geltenden Fassung
Anlage 10a FZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232

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Anlage 10a (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 10a (zu § 17 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen


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Abbildung Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen (BGBl. 2012 I S. 2241)





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