interne Verweise§ 39 FZV Abruf im automatisierten Verfahren (vom 09.03.2023) ... erforderlichenfalls in Verbindung mit der Anschrift des Halters die in den §§ 30 und 34 genannten Fahrzeugdaten, mit Ausnahme der Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und ... Fahrzeugregister nach § 36 Absatz 2f des Straßenverkehrsgesetzes dürfen die in § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7, 9 bis 12, 15 und 16, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7, 12 und 18 bis 20 sowie Absatz 3 genannten Daten der jeweils letzten gespeicherten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... b) Nach der Angabe zu § 33 werden folgende Angaben eingefügt: „ § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und ... 1 Nummer 19 Buchstabe b bis e" ersetzt. 21. Nach § 33 wird folgender § 34 eingefügt: „§ 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über ... ersetzt. 21. Nach § 33 wird folgender § 34 eingefügt: „ § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und ...
Artikel 3 3. FZVuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ... verpflichtet, nach Abschluss einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung die in § 34 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister zu ... nach § 29 berechtigten Personen nach Abschluss einer Hauptuntersuchung die in § 34 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung genannten Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 1. FZVuGebOStÄndV Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 11.11.2014) ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (aufgehoben)". b) Nach der ... a) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst: „§ 34 (aufgehoben)". b) Nach der Angabe zu Anlage 4 wird folgende Änderung ... Sicherheitscodes und die Druckstücknummern der Stempelplaketten,". 10. § 34 wird aufgehoben. 11. § 38 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) ...
Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2204
Artikel 5 55. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... angefügt: „Absatz 2 Satz 3 bis 7 gilt entsprechend." 6. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Fahrzeugregister nach § 36 Absatz 2f des Straßenverkehrsgesetzes dürfen die in § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7, 9 bis 12, 15 und 16, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 7, 12 und 18 bis 20 sowie Absatz 3 genannten Daten der jeweils letzten gespeicherten Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
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