interne Verweise§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (vom 01.10.2017) ... Druckstücknummer und Sicherheitscode muss die Anforderungen des Abschnitts B der Anlage 4a erfüllen. Ist die Stempelplakette auf einem Plakettenträger angebracht, ... angebracht, richtet sich die Ausgestaltung des Plakettenträgers nach Abschnitt C der Anlage 4a . Stempelplakette und Plakettenträger müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe ...
Anlage 5 FZV (zu § 11 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I (vom 01.10.2019) ... Die Zusammensetzung der Druckstücknummer erfolgt entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 1 . Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5x 5 mm. Als Schriftart ist Arial-Bold ... Im Übrigen erfolgt die Zusammensetzung des Sicherheitscodes entsprechend der Vorgaben aus Anlage 4a Nummer 2 . Der 2D-Code hat eine Mindestgröße von 5x 5 mm. Für die Klarschriftnummer ist die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ... und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister". c) Die Angabe zu Anlage 4a wird wie folgt gefasst: „Anlage 4a Stempelplaketten und ... c) Die Angabe zu Anlage 4a wird wie folgt gefasst: „ Anlage 4a Stempelplaketten und Plakettenträger". d) Nach der Angabe zu Anlage 8 werden ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 5 werden die Wörter „der Anlage 4a " durch die Wörter „des Abschnitts B der Anlage 4a" ersetzt. bb) ... die Wörter „der Anlage 4a" durch die Wörter „des Abschnitts B der Anlage 4a " ersetzt. bb) Folgende Sätze werden angefügt: „Ist ... angebracht, richtet sich die Ausgestaltung des Plakettenträgers nach Abschnitt C der Anlage 4a . Stempelplakette und Plakettenträger müssen dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, ... 3" durch die Wörter „§ 10 Absatz 3 Satz 1 und 4" ersetzt. 30. Anlage 4a wird wie folgt gefasst: „Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7) ... 3 Satz 1 und 4" ersetzt. 30. Anlage 4a wird wie folgt gefasst: „ Anlage 4a (zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
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