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Zitierungen von Anlage 8b FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8b FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15i FZV Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen (vom 01.10.2019)
... eingegebenen Daten werden durch das Portal der Zulassungsbehörde nach Maßgabe der Anlage 8b maschinell verifiziert und verarbeitet. Die Entscheidung erfolgt nach § 15b Absatz ... 1. Nach Wirksamkeit der Zulassungsentscheidung werden 1. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 Nummer 5 von der Zulassungsbehörde an die für die Ausübung der Verwaltung der ... 36 Absatz 1 und 3 zusammen mit den Zulassungsdaten übermittelt, 2. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 Nummer 6 von der Zulassungsbehörde an die Infrastrukturabgabebehörde übermittelt.  ...
§ 15k FZV Internetbasierte Wiederzulassung (vom 01.10.2019)
... Portal der Zulassungsbehörde im Verfahren nach § 15i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 8b Nummer 2 maschinell verifiziert und verarbeitet. (6) Zusätzlich zum Ergebnis der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... eingefügt: „Anlage 8a Verifizierung der Prüfziffer Anlage 8b Verifizierung und Verarbeitung der Daten für die internetbasierte Wiederzulassung". ... Die eingegebenen Daten werden durch das Portal der Zulassungsbehörde nach Maßgabe der Anlage 8b automatisiert verifiziert und verarbeitet. (4) Führt die Verifizierung und ... verifiziert und verarbeitet. (4) Führt die Verifizierung und Verarbeitung nach Anlage 8b zu einem Ergebnis, das der Wiederzulassung entgegenstünde, ist dies im internetbasierten ... mit den unveränderten Angaben den Antrag elektronisch stellen. Die Daten nach Anlage 8b Satz 1 Nummer 5 werden von der Zulassungsbehörde an die für die Ausübung der Verwaltung der ... 2 (BGBl. 2017 I S. 548)] ". 34. Nach Anlage 8 werden die folgenden Anlagen 8a und 8b eingefügt: „Anlage 8a (zu § 15c Absatz 4) Verifizierung der ... vollständig überein, gilt der vorgeschriebene Nachweis als erbracht. Anlage 8b (zu § 15e Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für die internetbasierte ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen". c) Die Angabe zu Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „Anlage 8b Verifizierung und Verarbeitung der Daten ... c) Die Angabe zu Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „ Anlage 8b Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren". ... Die eingegebenen Daten werden durch das Portal der Zulassungsbehörde nach Maßgabe der Anlage 8b maschinell verifiziert und verarbeitet. Die Entscheidung erfolgt nach § 15b Absatz 1 Satz 2 ... Satz 2 Nummer 1. Nach Wirksamkeit der Zulassungsentscheidung werden 1. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 Nummer 5 von der Zulassungsbehörde an die für die Ausübung der Verwaltung der ... 36 Absatz 1 und 3 zusammen mit den Zulassungsdaten übermittelt, 2. die Daten nach Anlage 8b Satz 1 Nummer 6 von der Zulassungsbehörde an die Infrastrukturabgabebehörde übermittelt.  ... Portal der Zulassungsbehörde im Verfahren nach § 15i Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 8b Nummer 2 maschinell verifiziert und verarbeitet. (6) Zusätzlich zum Ergebnis der ... die Wörter „der Zulassungsbehörde" eingefügt. 20. Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „Anlage 8b (zu § 15i Absatz 3) Verifizierung und ... eingefügt. 20. Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „ Anlage 8b (zu § 15i Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte ...