Synopse aller Änderungen des KWG am 15.12.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Dezember 2010 durch Artikel 2 des RStruktG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des KWG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

KWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.12.2010 geltenden Fassung
KWG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
    1. Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften, Finanzkonglomerate, gemischte Unternehmen und Finanzunternehmen
       § 1 Begriffsbestimmungen
       § 1a Handelsbuch und Anlagebuch
       § 2 Ausnahmen
       § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute
       § 2b Rechtsform
       § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
       § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
       § 3 Verbotene Geschäfte
       § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
       § 5 (weggefallen)
       § 6 Aufgaben
       § 6a Besondere Aufgaben
       § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
       § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
       § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
       § 8b Zusammenarbeit bei der Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten
       § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
       § 8d Zuständigkeit für die zusätzliche Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene
       § 9 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, Finanzkonglomerate, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen
    1. Eigenmittel und Liquidität
       § 10 Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
       § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
       § 10b Eigenmittelausstattung von Finanzkonglomeraten
       § 10c Nullgewichtung von Intragruppenforderungen
       § 11 Liquidität
       § 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen und Beteiligungsbeschränkungen für E-Geld-Institute
       § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
    2. Kreditgeschäft
       § 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
       § 13a Großkredite von Handelsbuchinstituten
       § 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
       § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen
       § 13d Risikokonzentrationen und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten
       § 14 Millionenkredite
       § 15 Organkredite
       § 16 (weggefallen)
       § 17 Haftungsbestimmung
       § 18 Kreditunterlagen
       § 19 Begriff des Kredits für die §§ 13 bis 13b und 14 und des Kreditnehmers
       § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach den §§ 13 bis 13b und 14
       § 20a Gedeckte Schuldverschreibungen
       § 20b Anerkennung von Sicherungsinstrumenten als anzeige- und anrechnungsentlastend
       § 20c Befreiung von den Verpflichtungen nach § 13 Abs. 3, § 13a Abs. 3 bis 5 und § 13b Abs. 1
       § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
       § 22 Rechtsverordnungsermächtigung über Kredite
    2a. Refinanzierungsregister
       § 22a Registerführendes Unternehmen
       § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
       § 22c Refinanzierungsmittler
       § 22d Refinanzierungsregister
       § 22e Bestellung des Verwalters
       § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
       § 22g Aufgaben des Verwalters
       § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
       § 22i Vergütung des Verwalters
       § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
       § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
       § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
       § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
       § 22n Rechtsstellung des Sachwalters
       § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
    3. Kundenrechte
       § 22p Rücktauschbarkeit von elektronischem Geld
    4. Werbung und Hinweispflichten der Institute
       § 23 Werbung
       § 23a Sicherungseinrichtung
    5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter, der Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Unternehmen
       § 24 Anzeigen
       § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
       § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen
       § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
       § 25 Monatsausweise und weitere Angaben
       § 25a Besondere organisatorische Pflichten von Instituten
    5a. Verhinderung von Geldwäsche, von Terrorismusfinanzierung und von betrügerischen Handlungen zum Nachteil der Institute
       § 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
       § 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
       § 25d Vereinfachte Sorgfaltspflichten
       § 25e Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung
       § 25f Verstärkte Sorgfaltspflichten
       § 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
       § 25h Verbotene Geschäfte
    5b. Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
       § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
    5c. Offenlegung
       § 26a Offenlegung durch die Institute
    6. Prüfung und Prüferbestellung
       § 27 (aufgehoben)
       § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
       § 29 Besondere Pflichten des Prüfers
       § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
    7. Befreiungen
       § 31
Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
    1. Zulassung zum Geschäftsbetrieb
       § 32 Erlaubnis
       § 33 Versagung der Erlaubnis
       § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Gemeinschaften
       § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
       § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
       § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
       § 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans
       § 37 Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
       § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
    2. Bezeichnungsschutz
       § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
       § 40 Bezeichnung "Sparkasse"
       § 41 Ausnahmen
       § 42 Entscheidung der Bundesanstalt
       § 43 Registervorschriften
    3. Auskünfte und Prüfungen
       § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften und in die Aufsicht auf zusammengefaßter Basis einbezogenen Unternehmen
       § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
       § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
       § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
    4. Maßnahmen in besonderen Fällen
       § 45 Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität
       § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
       § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
       § 46 Maßnahmen bei Gefahr
       § 46a Maßnahmen bei Insolvenzgefahr, Bestellung vertretungsberechtigter Personen
       § 46b Insolvenzantrag
       § 46c Berechnung von Fristen
       § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
       § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
       § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
       § 47 Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
       § 48 Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
    5. Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
       § 49 Sofortige Vollziehbarkeit
       § 50 (weggefallen)
       § 51 Umlage und Kosten
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Finanzkonglomerate
    § 51a Ermittlung eines Finanzkonglomerats; Schwellenwerte
    § 51b Feststellung eines Finanzkonglomerats
    § 51c Befreiungen
Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
    § 52 Sonderaufsicht
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
    § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
    § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
    § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
    § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
    § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
    § 53e Zusammenarbeit mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Sechster Abschnitt Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
    § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
    § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
    § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
    § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
    § 56 Bußgeldvorschriften
    §§ 57 und 58 (weggefallen)
    § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
    § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
    § 60a Mitteilungen in Strafsachen
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
    § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
    § 62 Überleitungsbestimmungen
    § 63 (Aufhebung und Änderung von Rechtsvorschriften)
    § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
    § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
    § 64a (aufgehoben)
    § 64b Kapital von bestehenden Kreditinstituten
    § 64c (aufgehoben)
    § 64d Übergangsregelung für Großkredite
    § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
    § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
    § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
    § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
    § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
    § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
    § 65 (Inkrafttreten)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 52a (neu)




§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten


vorherige Änderung

 


(1) Ansprüche von Kreditinstituten gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichts- oder Verwaltungsorgans aus dem Organ- und Anstellungsverhältnis wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten verjähren in zehn Jahren.

(2) Absatz 1 ist auch auf die vor dem 15. Dezember 2010 entstandenen und noch nicht verjährten Ansprüche anzuwenden.




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