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Zitierungen von § 53cc KWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53cc KWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53c KWG Besondere Anforderungen an CRD-Drittstaatenzweigstellen (vom 01.04.2026)
... mit Sitz in einem Drittstaat ausschließlich nach Maßgabe der §§ 53ca bis 53cq anzuwenden, sofern, vorbehaltlich des Satzes 2, eine der folgenden Voraussetzungen ...
§ 53cc KWG Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (vom 01.04.2026)
... sofern die betroffenen CRD-Drittstaatenzweigstellen die Anforderungen nach den §§ 53ca bis 53cq erfüllen. (7) § 32 Absatz 2 und 3 bis 5 findet entsprechende ...
§ 53cd KWG Versagungs-, Erlöschens- und Aufhebungsgründe (vom 01.04.2026)
... ist zu versagen, wenn 1. die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 53cc Absatz 4 nicht vorliegen oder 2. das Kopfunternehmen oder seine Gruppe nicht die ...
§ 64c KWG Übergangsvorschriften zum Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (vom 01.04.2026)
... Bezug auf CRD-Drittstaatenzweigstellen nach § 53c. (5) Mit Ausnahme des § 53cc Absatz 6 , der §§ 53ck und 53cl sind die §§ 53c bis 53cq erst ab dem 11. Januar 2027 ... Ausnahme des § 53cc Absatz 6, der §§ 53ck und 53cl sind die §§ 53c bis 53cq erst ab dem 11. Januar 2027 anzuwenden. Für die Zwecke der Anwendung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)
G. v. 25.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 81
Artikel 2 BRUBEG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
... in Risikoklassen § 53cb Qualifizierte CRD-Drittstaatenzweigstellen § 53cc Voraussetzungen der Erlaubniserteilung § 53cd Versagungs-, Erlöschens- und ... entsprechend anzuwenden." 42. § 53c wird durch die folgenden §§ 53c bis 53cq ersetzt: „§ 53c Besondere Anforderungen an ... mit Sitz in einem Drittstaat ausschließlich nach Maßgabe der §§ 53ca bis 53cq anzuwenden, sofern, vorbehaltlich des Satzes 2, eine der folgenden Voraussetzungen ... CRD-Drittstaatenzweigstelle als CRD-Drittstaatenzweigstelle der Risikoklasse 1. § 53cc Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (1) Eine CRD-Drittstaatenzweigstelle bedarf der ... sofern die betroffenen CRD-Drittstaatenzweigstellen die Anforderungen nach den §§ 53ca bis 53cq erfüllen. (7) § 32 Absatz 2 und 3 bis 5 findet entsprechende ... ist zu versagen, wenn 1. die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 53cc Absatz 4 nicht vorliegen oder 2. das Kopfunternehmen oder seine Gruppe nicht die ... nicht in Bezug auf CRD-Drittstaatenzweigstellen nach § 53c. (5) Mit Ausnahme des § 53cc Absatz 6 , der §§ 53ck und 53cl sind die §§ 53c bis 53cq erst ab dem 11. Januar 2027 ... Mit Ausnahme des § 53cc Absatz 6, der §§ 53ck und 53cl sind die §§ 53c bis 53cq erst ab dem 11. Januar 2027 anzuwenden. Für die Zwecke der Anwendung der ...
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