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§ 3 - Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin (MilchTechnAusbEignV k.a.Abk.)

V. v. 07.02.2011 BGBl. I S. 227 (Nr. 6)
Geltung ab 12.02.2011; FNA: 806-22-5-3 Berufliche Bildung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 12. Februar 2011 MolkereiAusbStEignV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Molkereifachmann/zur Molkereifachfrau vom 31. Januar 1995 (BGBl. I S. 143) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Februar 2011.