§ 1 - Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatzV)

V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 260
Geltung ab 26.02.2011; FNA: 660-3-4 Bundesbürgschaften
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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Februar 2011 FMSASatzung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erhält die anliegende Satzung.

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Zitierungen von § 1 FMSASatzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FMSASatzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMSASatzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Neuordnung der Aufgaben der Finanzmarktstabilisierung
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4019
Artikel 2 FMStANeuOV Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
... S. 1928) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Abschnitt 1 ...


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