Änderung Anlage FMSASatzV vom 17.07.2020

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Anlage FMSASatzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.07.2020 geltenden Fassung
Anlage FMSASatzV n.F. (neue Fassung)
in der am 17.07.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 4 Abs. 2 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung


(gesamter Text siehe Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)



 



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