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Synopse aller Änderungen der FMSASatzV am 30.09.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. September 2023 durch Artikel 1 der FMSASatzVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FMSASatzV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

FMSASatzV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.09.2023 geltenden Fassung
FMSASatzV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.09.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 260
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung


(gesamter Text siehe Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)