Artikel 2 - Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften (3. ZusStRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. Februar 2011 ZVerkV § 3, § 6, § 7, Anlage 1, Anlage 3

Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 269), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 1, 2 und 4 werden aufgehoben.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Die in Absatz 1 bezeichneten Stoffe oder Vermischungen" durch die Wörter „Die in Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) bezeichneten Stoffe oder Stoffgemische" ersetzt.

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 3 wird das Wort „Vermischungen" durch das Wort „Stoffgemische" ersetzt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 oder entgegen Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) einen Lebensmittelzusatzstoff in den Verkehr bringt."

4.
Der Anlage 1 werden folgende Positionen angefügt:

Aluminiumoxid
 Butadien-Styrol-Copolymerisate
 Gutta
 Isobutylen-Isopropen-Copolymerisate
 Kautschuk
 Mastix
 Mikrokristalline Wachse
 Kolophonium
 Kolophonester
 Paraffine
 Polyethylen
 Polyisobutylen
 Polyvinylester der unverzweigten
Fettsäuren C2 bis C18
E 1520 Propan-1,2-diol (Propylenglycol), als
Kaubase
 Wachsester
 Wollwachs".


5.
Anlage 3 wird aufgehoben.


Text in der Fassung der Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften B. v. 2. März 2011 BGBl. I S. 414 m.W.v. 26. Februar 2011

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Frühere Fassungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.02.2011 (14.03.2011)Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
vom 02.03.2011 BGBl. I S. 414

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. ZusStRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. ZusStRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
B. v. 02.03.2011 BGBl. I S. 414
Berichtigung 3. ZusStRÄndVBer
... vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 276) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „Artikel ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
Artikel 2 3. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
... vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 269), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 276, 414) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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