Die
Zusatzstoff-Verkehrsverordnung vom
29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 269), die zuletzt durch Artikel
1 der Verordnung vom
11. Juni 2009 (BGBl. I S. 1277) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 Absatz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absätze 1, 2 und 4 werden aufgehoben.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „Die in Absatz 1 bezeichneten Stoffe oder Vermischungen" durch die Wörter „Die in Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) bezeichneten Stoffe oder Stoffgemische" ersetzt.
- 3.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Nummer 3 wird das Wort „Vermischungen" durch das Wort „Stoffgemische" ersetzt.
- b)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) Ordnungswidrig im Sinne des §
60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 22 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 oder entgegen Artikel 23 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) einen Lebensmittelzusatzstoff in den Verkehr bringt."
- 4.
- Der Anlage 1 werden folgende Positionen angefügt:
„ | Aluminiumoxid |
| Butadien-Styrol-Copolymerisate |
| Gutta |
| Isobutylen-Isopropen-Copolymerisate |
| Kautschuk |
| Mastix |
| Mikrokristalline Wachse |
| Kolophonium |
| Kolophonester |
| Paraffine |
| Polyethylen |
| Polyisobutylen |
| Polyvinylester der unverzweigten Fettsäuren C2 bis C18 |
E 1520 | Propan-1,2-diol (Propylenglycol), als Kaubase |
| Wachsester |
| Wollwachs". |
- 5.
- Anlage 3 wird aufgehoben.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
B. v. 02.03.2011 BGBl. I S. 414
Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530