Dieses Gesetz dient der Durchführung
- 1.
- der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. EU Nr. L 270 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,
- 2.
- der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. EU Nr. L 277 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie
- 3.
- der zur Durchführung des in Nummer 1 oder 2 genannten Rechtsaktes erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften,
soweit danach eine Verarbeitung oder Nutzung elektronisch gespeicherter Daten über landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebsinhaber zum Zwecke der Durchführung und Kontrolle von Direktzahlungen und sonstigen Stützungsregelungen (InVeKoS-Daten) erforderlich ist, die im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) durchgeführt werden oder mit diesem nach Artikel 26 der
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 kompatibel zu gestalten sind.
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Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
G. v. 22.04.2008 BGBl. I S. 738