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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (EnergieStGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 282, 1726, 2014 I 453, 1488
Geltung ab 01.04.2011, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2011 BImSchG § 37a, § 37b

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 37a Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen" durch die Wörter „nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" ersetzt.

2.
§ 37b wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 werden die Wörter „der DIN EN 14214 (Stand: November 2003)" durch die Wörter „für Biodiesel nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" ersetzt.

b)
Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Bioethanol gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur im Sinn des § 1a Nummer 2 des Energiesteuergesetzes handelt und seine Eigenschaften im Fall von Bioethanol, das dem Ottokraftstoff beigemischt wird, mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008 oder Ausgabe November 2009, entsprechen und im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E85) enthalten ist, die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E85) mindestens den Anforderungen für Ethanolkraftstoff (E85) nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen entsprechen."

c)
In Satz 6 werden die Wörter „der Vornorm DIN V 51605 (Stand: Juli 2009)" durch die Wörter „für Pflanzenölkraftstoff nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" ersetzt.

d)
In Satz 7 werden die Wörter „nach § 6 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen" durch die Wörter „nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EnergieStGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnergieStGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274; 2021 BGBl. I S. 123
Bekanntmachung BImSchGNB
... November 2010 (BGBl. I S. 1728), 21. den am 1. April 2011 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282), 22. den am 28. Juli 2011 in Kraft ...

Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms
G. v. 20.07.2011 BGBl. I S. 1474
Artikel 1 10. BImSchGÄndG
... der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. März 2011 (BGBl. I S. 282) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 ...