Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung (1. FlUStatVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. März 2011 FlUStatV § 1

§ 1 Satz 1 der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2 wird am Ende das Wort „und" durch ein Komma ersetzt.

2.
Nach Nummer 2 werden folgende Nummern 3 bis 5 eingefügt:

„3.
die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung auf Trichinen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864) in der jeweils geltenden Fassung und die diesbezügliche Beurteilung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung,

4.
die Ergebnisse der amtlichen Schlachttieruntersuchung, amtlichen Fleischuntersuchung und amtlichen Untersuchung auf Trichinen und die Entscheidungen nach § 7a Absatz 1 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung,

5.
die Ergebnisse der amtlichen Untersuchung auf Trichinen nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und die diesbezügliche Beurteilung nach § 7a Absatz 2 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Satz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und".

3.
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 6.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. FlUStatVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. FlUStatVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
B. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1848
Bekanntmachung FlUStatVNB
... 2006 (BGBl. I S. 2187), 2. den am 9. März 2011 in Kraft getretenen Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2011 (BGBl. I S. 316), 3. den am 1. September 2015 in ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 411 10. ZustAnpV Änderung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
... vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2011 (BGBl. I S. 316) geändert worden ist, werden jeweils die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed