Artikel 1 - Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (14. LuftVZOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2011 LuftVZO § 24e

§ 24e der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Januar 2010 (BGBl. I S. 11) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „und kann längstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des Leiters des flugmedizinischen Zentrums verlängert werden" gestrichen.

2.
In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und kann längstens bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres des flugmedizinischen Sachverständigen verlängert werden" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 14. LuftVZOÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 14. LuftVZOÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 08.05.2012 BGBl. I S. 1032
Artikel 2 14. LuftVGÄndG Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2008 (BGBl. I S. 1229), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Februar 2011 (BGBl. I S. 317) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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