Zitierungen von Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank (GBankDAPrV)

Sie sehen die Vorschriften, die auf GBankDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GBankDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank (GBankDVDV)
Artikel 2 V. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3316, 3322
§ 30 GBankDVDV Übergangsregelung
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank sowie zur Änderung der Verordnungen über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen und für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
V. v. 28.08.2012 BGBl. I S. 1858
Artikel 2 HBankDAPrVEV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank

Verordnung zur Änderung des Ausbildungs- und Prüfungsrechts für die Laufbahnen des Bankdienstes der Deutschen Bundesbank
V. v. 30.08.2017 BGBl. I S. 3316
Artikel 4 BBankAusbÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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