Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 GbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 GbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GbV Schulungsnachweis
... Unterabschnitt 1.8.3.18 ADR/RID/ADN erteilt, wenn der Betroffene an einer Schulung nach § 5 teilgenommen und eine Prüfung nach § 6 Absatz 1 mit Erfolg abgelegt hat. Der ...
§ 6 GbV Prüfungen (vom 01.01.2021)
... ist nur für Prüflinge möglich, die zuvor an einer zugelassenen Schulung nach § 5 Absatz 1 in englischer Sprache teilgenommen haben. (4) Die Prüfung zur Verlängerung ...
§ 7 GbV Zuständigkeiten (vom 01.01.2023)
... nach § 4, 2. die Anerkennung und Überwachung der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1 , 3. die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3,  ... der Lehrgänge nach § 5 Absatz 1, 3. die Erteilung von Ausnahmen von § 5 Absatz 3 und § 6 Absatz 3, 4. die Durchführung der Prüfungen nach § 6 Absatz ... 6 Absatz 3 Satz 2 ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, die zuvor die Ausnahme nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 zugelassen hat. (2) Einzelheiten nach Absatz 1 ... und Handelskammer zuständig, die zuvor die Ausnahme nach § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 zugelassen hat. (2) Einzelheiten nach Absatz 1 regeln die Industrie- und Handelskammern ...
§ 10 GbV Ordnungswidrigkeiten (vom 05.07.2023)
... nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 2. als Schulungsveranstalter entgegen § 5 Absatz 6 eine Schulung durchführt oder 3. als Gefahrgutbeauftragter a) entgegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Artikel 3 14. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung
... 2021 (BGBl. I S. 475) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 5 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Anerkannt werden können ...