Bekanntmachung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIVNBB k.a.Abk.)

B. v. 03.03.2011 BGBl. I S. 363 (Nr. 9); Geltung ab 01.09.2009

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. September 2009 SGBIVNB SGB IV § 44

In der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 12. November 2009 (BGBl. I S. 3710) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

In § 44 Absatz 2a Satz 3 Nummer 6 sind nach dem Wort „Stadtentwicklung" ein Komma und die Wörter „des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" einzufügen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Lutz Köhler



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