Berichtigung - Berichtigung der Dritten Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften (3. ZusStRÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 02.03.2011 BGBl. I S. 414 (Nr. 10); Geltung ab 26.02.2011
Berichtigung

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 26. Februar 2011 3. ZusStRÄndV Artikel 2, ZVerkV § 7

Die Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 276) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „Artikel 23" zu ersetzen.

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Im Auftrag Müller



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed