Die
Dritte Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom
21. Februar 2011 (BGBl. I S. 276) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
2 Nummer 3 Buchstabe b ist die Angabe „§ 23" durch die Angabe „Artikel 23" zu ersetzen.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Im Auftrag Müller