Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen (3. ZZulVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530 (Nr. 13); Geltung ab 01.04.2011
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund

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des § 7 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,

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des § 13 Absatz 3 Nummer 1 und 3 in Verbindung mit § 53 Absatz 4 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66):

*)
Mit dieser Verordnung werden die Richtlinien

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2010/37/EU der Kommission vom 17. Juni 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/60/EG zur Festlegung spezifischer Kriterien für Süßungsmittel (ABl. L 152 vom 18.6.2010, S. 12),

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2010/59/EU der Kommission vom 26. August 2010 zur Änderung der Richtlinie 2009/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden (ABl. L 225 vom 27.8.2010, S. 10),

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2010/67/EU der Kommission vom 20. Oktober 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/84/EG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ABl. L 277 vom 21.10.2010, S. 17),

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2010/69/EU der Kommission vom 22. Oktober 2010 zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (ABl. L 279 vom 23.10.2010, S. 22) und

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2011/3/EU der Kommission vom 17. Januar 2011 zur Änderung der Richtlinie 2008/128/EG zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für Lebensmittelfarbstoffe (ABl. L 13 vom 18.1.2011, S. 59)

in deutsches Recht umgesetzt.



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