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Anlage - Siebdrucker-Ausbildungsverordnung (SiebdrAusbV)

V. v. 07.04.2011 BGBl. I S. 590 (Nr. 16)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 806-22-1-67 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck



Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Planen des Ablaufs
von Druckaufträgen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a) Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Reali-
sierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren
b) Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und
Verwendbarkeit prüfen
c) Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung
von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontroll-
elemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung
prüfen
d) Maschinenbelegung planen und festlegen
e) Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen
und auf Verwendbarkeit prüfen
f) Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der
Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff,
Druckfarbe und Klima, beurteilen
g) Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Auf-
trägen, insbesondere unter Berücksichtigung von Color-
management, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und
Veredelung, nutzen
h) technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer
Aspekte darstellen
i) Material lagern und innerbetriebliche logistische Pro-
zesse nutzen
6 
2Siebdruckvorstufe und
Druckformherstellung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a) Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und trans-
ferieren
b) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen,
dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksich-
tigen
c) Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeu-
gen und archivieren
d) Text-, Bild- und Grafikelemente kombinieren
e) Einteilungsbogen herstellen
f) Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer
prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz
oder Kopiervorlage ausgeben und prüfen
g) Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung aus-
wählen, prüfen und vorbereiten
h) Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen,
bei Abweichungen korrigieren
i) Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten
und für die Wiederverwendung vorbereiten, dabei Um-
weltschutzaspekte berücksichtigen
26 
3Vorbereiten des
Siebdruckprozesses
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 3)
a) Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwen-
dungsbezogen auswählen und einsetzen
b) Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen
und andrucken
c) Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und
prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständig-
keit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruck-
stoff einstellen
d) Farbverbrauch ermitteln
e) Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwen-
dungsbezogen auswählen und einsetzen
f) Mengen- und Formatberechnungen durchführen und
Material für den Produktionsprozess bereitstellen
g) Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandeln
h) Druckrakel auswählen und vorbereiten
i) Druckmaschine, insbesondere Druckform, Material-
durchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockenein-
richtung, auftragsbezogen einrichten
14 
4Steuern des
Siebdruckprozesses
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 4)
a) Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach
Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmen
b) Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumati-
sche, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen
und prüfen
c) Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im
Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im
Maschinenablauf erkennen und beheben
d) Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Mess-
parameter auswählen, Messtechnik anwenden, Mess-
resultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis
und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur
des Fortdruckergebnisses ableiten
e) Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfah-
rensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruck-
stoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigen
f) Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen,
dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingun-
gen berücksichtigen
g) Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad,
Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellun-
gen korrigieren
h) Fertigungsprozess dokumentieren
26 
5Siebdruckweiter-
verarbeitung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
a) Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen fest-
legen
b) Druckweiterverarbeitungstechniken anwenden
c) Fertigungsstörungen identifizieren und beheben
d) Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und
dokumentieren
6 
6Drucktechnologien
und -prozesse
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 6)
a) Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden
Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und
Ressourcenschonung beurteilen
b) Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion,
Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglich-
keiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilen
c) Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses
und der geforderten Qualität beurteilen
d) Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druck-
prozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie
der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen
e) Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden
und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Pro-
duktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des End-
produktes beurteilen
f) Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und
Beleuchtung beurteilen
g) Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und
Normen beachten
 10
7Instandhalten von
Druckmaschinen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 7)
a) Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente
und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfen
b) Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung
von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren,
mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektri-
schen, elektronischen und elektropneumatischen Ma-
schinenelementen, prüfen
c) Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen
und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung ver-
anlassen
d) Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Ma-
schine nach Vorgaben justieren
e) Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen
f) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
g) Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch
von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumen-
tieren
 10


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen


1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2)


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
I.1Standardisierter
Siebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.1)
a) Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess
anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen
b) Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardi-
sierungsprozess anpassen
c) Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess
festlegen
d) Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschi-
nenparameter festlegen und dokumentieren
e) standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftrags-
bezogen auswählen und festlegen
f) standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt aus-
wählen und festlegen
g) Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und mess-
technisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswer-
ten und Ergebnisse dokumentieren
 13
I.2Druckveredelung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.2)
a) Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähig-
keit prüfen
b) Siebdruckveredelungsverfahren anwenden
c) Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzen
d) Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbeson-
dere Viskosität, prüfen
e) Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen
erkennen und beseitigen
f) veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung,
Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen
g) Veredelungsprozess dokumentieren
 13
I.3Produktbearbeitung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.3)
a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für
Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen,
Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren,
Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auf-
tragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegen
b) produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeits-
geräte auswählen und einsetzen
c) Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Ver-
arbeitungsschritte bearbeiten
d) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
e) Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitäts-
standards durchführen
f) Produkte material- und transportgerecht lagern
 13
I.4Druckweiterverarbeitung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.4)
a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch
für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen
b) Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverar-
beitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten
c) produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen
d) Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vor-
gabe der Auftragsbeschreibung rüsten
e) Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbe-
dingte Störungen erkennen und beheben
f) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskon-
trolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards
durchführen
g) Produkte material- und transportgerecht lagern
 13
I.5Kundenberatung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.5)
a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen
und nachbereiten
b) Schriftverkehr durchführen
c) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen
und auswerten
d) auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote
erstellen
e) Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen,
bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellen
f) Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den
Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichti-
gen
 13
I.6Schneidplotttechnik
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.6)
a) Daten übernehmen und für die Verwendung im Schnei-
deplotter konvertieren
b) Vorlagen vektorisieren
c) Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des
Schneideplotters abstimmen
d) Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit
dem Plotter als Schneidefilm herstellen
e) Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie
schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterver-
arbeiten
 13
I.7Transfertechnik
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.7)
a) Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren
produktionsbezogen erstellen
b) spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegen
c) Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen
und prüfen
d) Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen aus-
wählen, vorbehandeln und bereitstellen
e) Trocknung bestimmen und einhalten
f) verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruck-
stoffe entsprechend der Verwendung und Weiterver-
arbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Ver-
wendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und
andrucken
g) Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere
Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trock-
nung, prüfen
h) Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitäts-
standards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie
Trocknung kontrollieren
i) Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild
auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck
und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrol-
lieren
j) Produkte material- und transportgerecht lagern
 13
I.8Rotativer Siebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.8)
a) Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellen
b) Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem
Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen
c) rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei
Abweichungen korrigieren
d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der
Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen
e) Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbe-
zogen einrichten und bedienen
f) Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen,
einrichten und bedienen
g) Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatz-
stoffen druckfertig einstellen
h) Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigen
i) Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitäts-
standards und Vorlagen prüfen und optimieren
j) Druckprodukt material- und transportgerecht lagern
 13
I.9Tampondruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer I.9)
a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch
festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktions-
schritte abstimmen
b) Druckvorlagen oder -daten prüfen
c) Tampondruckform herstellen und für den Druck vorberei-
ten sowie Drucktampon auswählen
d) Druckobjekte auswählen und bereitstellen
e) Tampondruckmaschine einrichten
f) Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständig-
keit prüfen
g) Farbtöne mischen und andrucken
h) Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung
überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards
einhalten
i) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumen-
tieren
j) bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
 13
I.10Datenvorbereitung
Digitaldruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer I.10)
a) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbeson-
dere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter,
prüfen
b) Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in
Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige
Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiter-
verarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren
c) Druckausgabedateien erstellen
d) Revisionsmuster erstellen und prüfen
e) Produktionsdaten sichern und archivieren
 13
I.11Großformatiger
Digitaldruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer I.11)
a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch
für den großformatigen Digitaldruck festlegen
b) Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstel-
len
c) Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen
und kalibrieren
d) Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach
Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren
e) Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farb-
haftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren
f) systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten
ausführen
g) Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umset-
zung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und opti-
mieren
h) Produktionsdaten sichern und archivieren
i) Druckprodukte material- und transportgerecht lagern
 13


2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3)


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
II.1Bogensiebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.1)
a) Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden,
vorbehandeln und bereitstellen
b) Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoff-
arten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedie-
nen
c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der
Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farb-
töne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen
druckfertig einstellen
e) mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und
Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfen
f) vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit
Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung,
Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
g) Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckform-
herstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstel-
lungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
h) Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Verede-
lungen, materialbezogen einsetzen
i) Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien
Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellen
j) Trocknungszeiten bestimmen und einhalten
k) Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegen
l) bedruckte Produkte material- und transportgerecht la-
gern
 26
II.2Rollensiebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.2)
a) Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und be-
reitstellen
b) Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoff-
arten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen ein-
richten und bedienen
c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
d) Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der
Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farb-
töne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen
druckfertig einstellen
e) Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Register-
steuerung einrichten
f) mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorga-
ben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand-
und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
g) Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckform-
herstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstel-
lungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
h) Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug-
und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation,
Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungs-
station, einsetzen, einrichten und bedienen
i) steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen
pflegen und justieren
j) Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und
Trocknungssystemen durchführen
k) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren,
störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicher-
stellen
l) Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen
m) bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern
 26
II.3Körpersiebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.3)
a) Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerk-
zeug auftragsbezogen auswählen
b) Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vor-
behandlungstechniken anwenden
c) Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereiten
d) Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Ma-
terialzuführung, Trocknung und Materialabführung, ein-
stellen
e) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
f) Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das
Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter
Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
g) Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druck-
ergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nach-
gelagerte Produktionsschritte abstimmen
h) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumen-
tieren
i) bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
 26
II.4Technischer Siebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.4)
a) Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den
Druck vorbereiten und bereitstellen
b) Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druck-
materialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und
bedienen
c) Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrich-
ten
d) Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und
entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung
auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung
von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
e) mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vor-
gaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand-
und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen
f) Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe
messen, optimieren und dokumentieren
g) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren,
störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen
h) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumen-
tieren
i) fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festle-
gen
j) bedruckte Materialien transportgerecht lagern
 26
II.5Textilsiebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.5)
a) Druckdaten produktbezogen erstellen
b) Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen
und prüfen
c) Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften
auswählen und bereitstellen
d) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
e) Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifi-
scher Zusatzaggregate einrichten und bedienen
f) Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und
entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung
auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung
von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
g) Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen
und fixieren sowie Waschechtheit prüfen
h) Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren,
störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen
i) Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und
Produktbearbeitung festlegen
j) bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern
 26
II.6Keramischer
Siebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.6)
a) Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den
Druck vorbereiten und bereitstellen
b) Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck
festlegen
c) Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem
Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen
d) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
e) Siebdruckform für keramische Farben herstellen, mes-
sen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
f) Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtrans-
port und Trocknung einstellen und überwachen
g) Zusatzaggregate einrichten und bedienen
h) Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold-
und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen,
andrucken, messen und prüfen
i) Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kon-
trollieren
j) Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen
und optimieren
k) Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse doku-
mentieren
l) Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und
optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen
m) bedruckte Produkte material- und transportgerecht
lagern
 26
II.7Glassiebdruck
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.7)
a) Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellen
b) Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiter-
verarbeitungsprozessen ableiten und anpassen
c) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen
d) Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das
Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter
Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
e) Druckmaschine auswählen und einrichten, Material-
transport sowie Trocknung einstellen und überwachen
f) glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichten
g) Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kon-
trollieren
h) Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fort-
druck überwachen und optimieren, Maschineneinstel-
lungen dokumentieren
i) Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezo-
gen einstellen
j) Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und
optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen
k) bedruckte Produkte material- und transportgerecht
lagern
 26


Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er-
läutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Be-
schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-
tretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver-
fassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe
des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 3)
a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Ver-
meidung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben
und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-
betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-
spielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonen-
den Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umwelt-
schonenden Entsorgung zuführen
5Betriebliche
Kommunikation
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 5)
a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen,
Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deut-
scher und englischer Sprache, nutzen
b) Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen
c) Informationen auswerten und bewerten
d) Sachverhalte darstellen
e) betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch
und Englisch durchführen
f) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
g) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team
situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle
Identitäten berücksichtigen
h) im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen
erarbeiten und Konflikte lösen
i) Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und
Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächs-
ergebnisse dokumentieren, deutsche und englische
Fachbegriffe anwenden
j) mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen
Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen,
Reklamationen beurteilen
 6