Artikel 2 - Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (380/2008/EG-AnpG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU


Artikel 2 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2011 FreizügG/EU § 8, § 11, mWv. 16. April 2011 § 11a (neu)

Das Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 8 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Speichermedium" durch die Wörter „Speicher- und Verarbeitungsmedium" ersetzt.

2.
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:

„§ 78 des Aufenthaltsgesetzes ist für die Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 tragen die Bezeichnung „Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)" und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 die Bezeichnung „Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)". Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 wird in der Zone für das automatische Lesen anstelle der Abkürzungen nach § 78 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes die Abkürzung „AF" verwandt. Unter den Voraussetzungen des § 78a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes können Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 auf einem einheitlichen Vordruck ausgestellt werden. Für Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 gilt § 105b des Aufenthaltsgesetzes entsprechend."

abweichendes Inkrafttreten am 16.04.2011

3.
Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt:

„§ 11a Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Ausstellung von Aufenthaltskarten nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Daueraufenthaltskarten nach § 5 Absatz 6 Satz 2 entsprechend § 99 Absatz 1 Nummer 13a Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes sowie Einzelheiten des Prüfverfahrens entsprechend § 34 Nummer 4 des Personalausweisgesetzes und Einzelheiten zum elektronischen Identitätsnachweis entsprechend § 34 Nummer 5 bis 7 des Personalausweisgesetzes festzulegen."

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 380/2008/EG-AnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 380/2008/EG-AnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 380/2008/EG-AnpG Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. September 2011 in Kraft. Artikel 1 Nummer 3 und 8 und Artikel 2 Nummer 3 treten am Tag nach der Verkündung in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Achte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351
Eingangsformel 8. AufenthVÄndV
... ist, und - des § 11a des Freizügigkeitsgesetzes/EU, der durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) eingefügt worden ist, in Verbindung ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080
Eingangsformel 6. AufenthVÄndV
... 1346), - des § 11 des Freizügigkeitsgesetzes/EU, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, in Verbindung ... worden ist, und - des § 11a des Freizügigkeitsgesetzes/EU, der durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) eingefügt worden ist, in Verbindung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 ZwHeiratBekG Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
... vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, wird nach Satz 4 ...


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