Artikel 5 - Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung (2. NEhelERGG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 3 sowie Artikel 3 und 4 dieses Gesetzes treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz mit Wirkung vom 29. Mai 2009 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. April 2011.



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