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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung (1. AÜGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Dezember 2011 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 5 bis 8 und 13 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. April 2011.