Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der De-Mail-Dienste und legt dar, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und bei den Vorschriften über die elektronische Zustellung besteht. Hierbei wird sie insbesondere auch prüfen, ob
- 1.
- gesetzliche Anpassungen im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung der Kommunikation per De-Mail zwischen Verbrauchern und Unternehmen,
- 2.
- die Einführung einer Zertifizierung von Verbraucherschutzkriterien als Voraussetzung für die Akkreditierung von Diensteanbietern sowie
- 3.
- die verpflichtende Akkreditierung
geboten sind.
Sie legt hierüber dem Deutschen Bundestag bei Bedarf, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht vor.