Artikel 12 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)

Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Verteidigung kann den Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes sowie des Wehrsoldgesetzes in der vom 1. Juli 2011 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 12 WehrRÄndG 2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 WehrRÄndG 2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WehrRÄndG 2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
B. v. 15.08.2011 BGBl. I S. 1730
Bekanntmachung WPflGNB
... Grund des Artikels 12 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) wird nachstehend der Wortlaut des ...


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