Artikel 13 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Juli 2011 in Kraft.

(2) Der durch Artikel 1 Nummer 6 eingefügte § 62 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.

(3) Der durch Artikel 5 Nummer 9 eingefügte § 8i des Wehrsoldgesetzes sowie Artikel 11 treten am 1. Januar 2011 in Kraft.



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