Zitierungen von § 18 BFDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 5 AsylVfBeschlG Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
... Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) wird folgender § 18 angefügt: „§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug ... 28. April 2011 (BGBl. I S. 687) wird folgender § 18 angefügt: „§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug (1) Ein Bundesfreiwilligendienst ...
Artikel 15 AsylVfBeschlG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...  (4) Artikel 11 Nummer 2 tritt am 1. November 2016 in Kraft. (5) § 18 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, das durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 81 SVReformG Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
... § 18 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 12. Dezember ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 50 SozERG Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 18 wie folgt gefasst: „ § 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ... § 87 Absatz 4 Nummer 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch,". 3. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Übergangsregelung aus Anlass des ... Buches Sozialgesetzbuch,". 3. § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen ...


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