Artikel 1 - Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes (EGBFDG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. Mai 2011 BFDG

(gesamter Text siehe Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 EGBFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EGBFDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 EGBFDG Inkrafttreten
... der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 17 Absatz 3 sowie die Artikel 2 und 4 treten am 1. Juli 2011 in Kraft. (3) ...


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