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§ 18 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Geltung ab 07.05.2011; FNA: 930-9-16 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 18 Gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung



(1) Jede anerkannte Person ist verpflichtet, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Triebfahrzeugführern oder mit der Beurteilung von Fähigkeiten oder der Eignung von Triebfahrzeugführern im Rahmen eines mit einem Qualitätsmanagementsystem vergleichbaren Verfahrens ständig zu überwachen.

(2) Jede anerkannte Stelle ist verpflichtet, ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Triebfahrzeugführern oder mit der Beurteilung von Fähigkeiten oder der Eignung von Triebfahrzeugführern im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems ständig zu überwachen.

(3) 1Die zuständige Behörde überwacht die anerkannten Personen und Stellen. 2Ausgenommen sind Tätigkeiten, die bereits von den Sicherheitsmanagementsystemen der Unternehmer nach § 4 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes erfasst werden.





 

Frühere Fassungen von § 18 TfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro ... Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.6 Anerkennung und Überwachung einer ... und Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro ... § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro 10.7 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro ... 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro 10.8 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro ... 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.9 Anerkennung und Überwachung einer ... und Überwachung einer Person als Prüfer § 15 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.10 Anerkennung und Überwachung einer ... und Überwachung einer Stelle als Prüfstelle § 15 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro 10.11 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... Person als Prüfer § 15 Absatz 2 i. V. m. § 15c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro 10.12 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... Stelle als Prüfstelle § 15 Absatz 3 i. V. m. § 15c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.13 Anerkennung und Überwachung einer ... Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und ... TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 996 Euro ... 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 996 Euro 10.14 Anerkennung und Überwachung einer ... Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.596 Euro ... TfV § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.596 Euro 10.15 Umstellung einer Fahrerlaubnis auf einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... über den Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen zu informieren. § 18 Gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung (1) Jede anerkannte Person ist ...
Artikel 3 TfVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt
... und Überwachung einer Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro  ... Ausbilder § 14 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.6 Anerkennung und Überwachung einer ... Überwachung einer Stelle als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro  ... § 14 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro 10.7 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... Person als Ausbilder § 14 Absatz 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro  ... 2 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro 10.8 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... als Ausbildungsstelle § 14 Absatz 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro  ... 3 i. V. m. § 14c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 14d und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.9 Anerkennung und Überwachung einer ... und Überwachung einer Person als Prüfer § 15 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.10 Anerkennung und Überwachung einer ... und Überwachung einer Stelle als Prüfstelle § 15 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 TfV 2.340 Euro 10.11 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... Person als Prüfer § 15 Absatz 2 i. V. m. § 15c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 852 Euro 10.12 Vereinfachtes Anerkennungsverfahren und ... als Prüfstelle § 15 Absatz 3 i. V. m. § 15c Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.320 Euro 10.13 Anerkennung und Überwachung einer ... Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und  ... § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 996 Euro  ... § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 996 Euro 10.14 Anerkennung und Überwachung einer ... Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.596 Euro".  ... § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV 1.596 Euro". 3. Die bisherige Nummer 10.8 wird ...