Zitierungen von § 21 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2024)
... einer Fahrerlaubnis auf einen Triebfahr- zeugführerschein § 21 Absatz 2 TfV 150 Euro Abschnitt 11 Individuell ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.11.2015 BGBl. I S. 2105
Artikel 1 9. ERÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... Inhalte der sie betreffenden Rechtsvorschriften geändert haben." 8. § 21 Absatz 7 wird durch folgende Absätze 7 und 8 ersetzt: „(7) Auf ... (8) Für Triebfahrzeugführer, die ihre Fahrberechtigung nach § 5 oder nach § 21 Absatz 2 und 6 vor dem 1. Januar 2016 erlangt haben, ist die Anlage 4 in der bis zum 31. Dezember ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... zuwiderhandelt." ll) Die bisherige Nummer 15 wird aufgehoben. 17. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) Die ... Entscheidung über den Antrag als vorläufig verlängert." 18. Nach § 21 wird folgender § 22 eingefügt: „§ 22 ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.11.2019 BGBl. I S. 1958
Artikel 3 14. ERÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... 2 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe e und f des Eisenbahnregulierungsgesetzes" ersetzt. 2. § 21 wird wie folgt gefasst: „§ 21 Übergangsvorschriften (1) ... ersetzt. 2. § 21 wird wie folgt gefasst: „ § 21 Übergangsvorschriften (1) Auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken ...
Artikel 4 14. ERÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... einer Fahrerlaubnis auf einen Triebfahrzeugführerschein § 21 Absatz 3 TfV 150 Euro".  ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2017 BGBl. I S. 3054
Artikel 1 12. ERÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... Beschluss (EU) 2016/790 (ABl. L 134 vom 24.5.2016, S. 135)" ersetzt. 3. § 21 Absatz 7 wird wie folgt geändert: Nach dem Wort „können" werden die Wörter ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... einer Fahrerlaubnis auf einen Triebfahrzeugführerschein § 21 Absatz 3 TfV 150 Euro Abschnitt 11 Sonstige individuell ...


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