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Artikel 4 - Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung (ChemRAnpV k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut der Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 ChemRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChemRAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409
Bekanntmachung ChemOzonSchichtVNB
... Grund des Artikels 4 der Verordnung vom 18. Mai 2011 (BGBl. I S. 892) wird nachstehend der Wortlaut der ...