Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz - AUG)

Artikel 1 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898 (Nr. 24); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3424
Geltung ab 18.06.2011; FNA: 319-114 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Kapitel 1 Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zentrale Behörde
§ 4 Zentrale Behörde
§ 5 Aufgaben und Befugnisse der zentralen Behörde
§ 6 Unterstützung durch das Jugendamt
Abschnitt 3 Ersuchen um Unterstützung in Unterhaltssachen
Unterabschnitt 1 Ausgehende Ersuchen
§ 7 Vorprüfung durch das Amtsgericht; Zuständigkeitskonzentration
§ 8 Inhalt und Form des Antrages
§ 9 Umfang der Vorprüfung
§ 10 Übersetzung des Antrages
§ 11 Weiterleitung des Antrages durch die zentrale Behörde
§ 12 Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
Unterabschnitt 2 Eingehende Ersuchen
§ 13 Übersetzung des Antrages
§ 14 Inhalt und Form des Antrages
§ 15 Behandlung einer vorläufigen Entscheidung
Abschnitt 4 Datenerhebung durch die zentrale Behörde
§ 16 Auskunftsrecht der zentralen Behörde zur Herbeiführung oder Änderung eines Titels
§ 17 Auskunftsrecht zum Zweck der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung eines Titels
§ 18 Benachrichtigung über die Datenerhebung
§ 19 Übermittlung von Daten
Abschnitt 5 Verfahrenskostenhilfe
§ 20 Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe
§ 21 Zuständigkeit für Anträge auf Verfahrenskostenhilfe nach der Richtlinie 2003/8/EG
§ 22 Verfahrenskostenhilfe nach Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Artikeln 14 bis 17 des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 23 Verfahrenskostenhilfe für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung von unterhaltsrechtlichen Titeln
§ 24 Verfahrenskostenhilfe für Verfahren mit förmlicher Gegenseitigkeit
Abschnitt 6 Ergänzende Zuständigkeitsregelungen; Zuständigkeitskonzentration
§ 25 Internationale Zuständigkeit nach Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 26 Örtliche Zuständigkeit
§ 27 Örtliche Zuständigkeit für die Auffang- und Notzuständigkeit; Verordnungsermächtigung
§ 28 Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
§ 29 Zuständigkeit im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Kapitel 2 Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
Abschnitt 1 Verfahren ohne Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 30 Verzicht auf Vollstreckungsklausel; Unterlagen
§ 31 Anträge auf Verweigerung, Beschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung nach Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 32 Einstellung der Zwangsvollstreckung
§ 33 Einstweilige Einstellung bei Wiedereinsetzung, Rechtsmittel und Einspruch
§ 34 Bestimmung des vollstreckungsfähigen Inhalts eines ausländischen Titels
Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen
§ 35 Gerichtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Verfahren mit Exequatur nach der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und den Abkommen der Europäischen Union
Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln
§ 36 Antragstellung
§ 37 Zustellungsempfänger
§ 38 Verfahren
§ 39 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
§ 40 Entscheidung
§ 41 Vollstreckungsklausel
§ 42 Bekanntgabe der Entscheidung
Unterabschnitt 2 Beschwerde, Rechtsbeschwerde
§ 43 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 44 (aufgehoben)
§ 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
§ 47 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
§ 48 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
§ 49 Prüfung der Beschränkung
§ 50 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
§ 51 Versteigerung beweglicher Sachen
§ 52 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
§ 53 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
§ 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
§ 55 Verfahren
§ 56 Kostenentscheidung
Abschnitt 4 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach völkerrechtlichen Verträgen
Unterabschnitt 1 Allgemeines
§ 57 Anwendung von Vorschriften
§ 58 Anhörung
§ 59 Beschwerdefrist
§ 59a Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren
§ 60 Beschränkung der Zwangsvollstreckung kraft Gesetzes
Unterabschnitt 2 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen
§ 60a Beschwerdeverfahren im Bereich des Haager Übereinkommens
Unterabschnitt 3 Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach dem Haager Übereinkommen vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen
§ 61 Einschränkung der Anerkennung und Vollstreckung
§ 62 Beschwerdeverfahren im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens
Unterabschnitt 4 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16. September 1988
§ 63 Sonderregelungen für das Beschwerdeverfahren
Abschnitt 5 Verfahren bei förmlicher Gegenseitigkeit
§ 64 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
Kapitel 3 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren; Schadensersatz
Abschnitt 1 Vollstreckung, Vollstreckungsabwehrantrag, besonderes Verfahren
§ 65 Vollstreckung
§ 66 Vollstreckungsabwehrantrag
§ 67 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat
§ 68 Aufhebung oder Änderung ausländischer Entscheidungen, deren Anerkennung festgestellt ist
Abschnitt 2 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
§ 69 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
Kapitel 4 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
§ 70 Antrag des Schuldners nach Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009
§ 71 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
§ 72 Bezifferung dynamisierter Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung im Ausland
§ 73 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
§ 74 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
§ 75 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
Kapitel 5 Kosten; Übergangsvorschriften
Abschnitt 1 Kosten
§ 76 Übersetzungen
Abschnitt 2 Übergangsvorschriften
§ 77 Übergangsvorschriften


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