Zitierungen von § 8 AUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 AUG Registrierung eines bestehenden Titels im Ausland
... im Ausland stellen, soweit das dort geltende Recht dies vorsieht. Die §§ 7 bis 11 sind entsprechend anzuwenden; eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit des ...
§ 14 AUG Inhalt und Form des Antrages (vom 01.08.2014)
... Zinssatz sowie den Beginn der Zinspflicht. Im Übrigen gilt § 8 Absatz 3 entsprechend. (4) In den Fällen des Absatzes 3 soll der Antrag ...
§ 15 AUG Behandlung einer vorläufigen Entscheidung (vom 01.08.2014)
... ergangen ist, als eingehendes Ersuchen auf Erwirkung eines Unterhaltstitels. § 8 Absatz 3 und § 14 Absatz 3 Satz 1 gelten ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts und des materiellen Unterhaltsrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 273, 2014 I 887
Artikel 1 AUGuaÄndG Änderung des Auslandsunterhaltsgesetzes
... b) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 5 und 6. 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... „den Absätzen 1 und 2" ersetzt und in Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Absatz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 3" ersetzt. c) Der ... und in Satz 2 wird die Angabe „§ 8 Absatz 2" durch die Angabe „§ 8 Absatz 3" ersetzt. c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4 und in Satz 1 wird die ... 3" ersetzt. 7. In § 15 Satz 2 werden die Wörter „§ 8 Absatz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 und ... „§ 8 Absatz 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 3 und § 14 Absatz 3 Satz 1" ersetzt. 8. § 22 wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed