interne Verweise§ 55 AUG Verfahren ... anderen Staat anzuerkennen ist, sind die §§ 36 bis 38, 40 Absatz 2, die §§ 42 bis 45 Absatz 1 bis 3, die §§ 46, 47 sowie 48 Absatz 1 und 2 entsprechend anzuwenden. ...
§ 56 AUG Kostenentscheidung ... 2 sind die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen. Dieser kann die Beschwerde (§ 43 ) auf die Entscheidung über den Kostenpunkt beschränken. In diesem Fall sind ...
§ 57 AUG Anwendung von Vorschriften ... 2 bezeichneten völkerrechtlichen Verträgen sind die Vorschriften der §§ 36 bis 56 entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ...
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