§
148a Absatz 3 der
Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
7 des Gesetzes vom
22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes" die Wörter „oder nach § 35 Absatz 3 des Auslandsunterhaltsgesetzes" eingefügt.
- 2.
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „§ 56 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes" die Wörter „oder für die Ausstellung des Formblatts oder der Bescheinigung nach § 71 Absatz 1 des Auslandsunterhaltsgesetzes" eingefügt.
G. v. 11.07.2011 BGBl. I S. 1338