Artikel 18 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (EGAUG k.a.Abk.)

G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094 (Nr. 24); Geltung ab 18.06.2011, abweichend siehe Artikel 20
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Artikel 18 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung


Artikel 18 ändert mWv. 18. Juni 2011 ZwVollStrÄndG Artikel 4

Artikel 4 Absatz 16 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 3 sowie Absatz 17 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) werden aufgehoben.



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