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Anlage - Buchbinder-Ausbildungsverordnung (BuchbAusbV)

V. v. 20.05.2011 BGBl. I S. 966 (Nr. 25)
Geltung ab 01.08.2011; FNA: 7110-6-110 Handwerk im Allgemeinen

Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Buchbinder und zur Buchbinderin



Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Planen und
Organisieren von
Arbeitsabläufen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 1)
a) Arbeitsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Umsetz-
barkeit der Vorgaben abschätzen
b) Arbeitsabläufe nach organisatorischen, fertigungstechni-
schen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen, dabei
Gestaltungsaspekte berücksichtigen
c) Materialeinsatz disponieren, Verfügbarkeit von Materia-
lien, Werkzeugen und Geräten sicherstellen
d) Materialeingangskontrolle durchführen
e) Materialfluss sowie material- und transportgerechte
Lagerung von Produkten planen
22 
2Einrichten von
Arbeitsplätzen, Geräten,
Maschinen und Anlagen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 2)
a) Arbeitsplätze, Geräte und Werkzeuge herrichten
b) Maschinen und Anlagen rüsten
c) Zusatzeinrichtungen einstellen
d) Probeprodukte erstellen und Übereinstimmung mit den
Anforderungen überprüfen, bei Abweichungen Einstel-
lungen optimieren
e) Freigabe einholen und Fertigung beginnen
28 
3Herstellen
buchbinderischer
Erzeugnisse
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 3)
a) Materialien, insbesondere durch Schneiden, Falzen,
Sammeln, Heften, Kleben, Binden, Prägen, manuell und
maschinell bearbeiten
b) Maschinen und Geräte bedienen, Arbeitsabläufe steuern,
Arbeitsergebnisse dokumentieren
c) Produkte auf Standgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen
d) Verarbeitungsprozesse überwachen, Wechselwirkungen
zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen sowie Ver-
edelungsprozessen berücksichtigen, Qualitätsprüfungen
durchführen und Fertigungsabläufe optimieren
e) Produkte verpacken, transportieren, lagern und versand-
fertig machen
28 
4Bewerten und
Auswählen von
Verarbeitungstechniken
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 4)
a) Verarbeitungstechniken und Verfahren hinsichtlich der zu
erzielenden Produktqualität einschließlich Kosten und
Ressourcenschonung beurteilen und auswählen
b) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbeson-
dere hinsichtlich Funktion, Aufbau sowie Einsatzmöglich-
keiten, beurteilen
c) Materialverhalten im Fertigungsprozess hinsichtlich der
geforderten Qualität beurteilen, dabei Wechselwirkungen
verschiedener Materialien beachten
 10
5Pflegen und Warten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt A Nummer 5)
a) Funktionsprüfungen durchführen sowie Werkzeuge, Ge-
räte, Maschinen und Anlagen pflegen, reinigen und war-
ten
b) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen
c) Störungen und Schäden feststellen, Maßnahmen zu
deren Behebung ergreifen
 10


Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Wahlqualifikationen


1. Auswahlliste I


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
I.1Unternehmerisches
Handeln
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.1)
a) Abläufe kostenbewusst steuern
b) Auftragsanweisungen und fertigungstechnische Unter-
lagen erstellen
c) Schutzrechte sowie datenschutzrechtliche Aspekte bei
der Auftragsvorbereitung berücksichtigen
d) Musterdokumentation anlegen und pflegen
e) Trends bewerten und Zielgruppen erschließen
f) Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung und Kunden-
bindung einschließlich ihrer Kontrollmöglichkeiten dar-
stellen und durchführen
 13
I.2Kaufmännische
Auftragsbearbeitung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.2)
a) Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen
und nachbereiten
b) Schriftverkehr durchführen
c) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen
und auswerten
d) Angebote nach betrieblichen Vorgaben, insbesondere
unter Berücksichtigung von Kosten, Zeitaufwand und
Personalbedarf, erstellen
e) betriebliche Leistungen erfassen
f) Dienstleistungen und Produkte verkaufen
 13
I.3Einrahmen von
Bildern und Objekten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.3)
a) Rahmungen nach Kundenwünschen entwickeln und skiz-
zieren
b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele-
mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus-
wählen
c) Leinwände aufspannen, Bilder aufziehen
d) Passepartouts fertigen
e) Rahmen herstellen sowie Bilder und Objekte einpassen
f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.4Fertigen von Behält-
nissen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.4)
a) Behältnisse, insbesondere Mappen, Ordner, Kästen,
Schuber, Kassetten, Etuis und Versandverpackungen
nach Kundenwünschen entwickeln und skizzieren
b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele-
mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus-
wählen
c) Behältnisse herstellen und ausstatten
d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.5Instandsetzen
von Büchern und
Objekten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.5)
a) Schäden und deren Ursachen an Büchern und Objekten
feststellen und dokumentieren
b) Vorgehensweise der Instandsetzung unter Berücksichti-
gung der am Buch oder Objekt vorgefundenen Techniken
und Materialien festlegen
c) Materialien auswählen und auf Verarbeitbarkeit und Ver-
träglichkeit mit dem instand zu setzenden Buch oder Ob-
jekt prüfen
d) Instandsetzung durchführen
e) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.6Gestalten
buchbinderischer
Erzeugnisse
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.6)
a) in Abstimmung mit Kunden unter Berücksichtigung von
Kosten und technischer Realisierbarkeit Gestaltungsvor-
schläge entwickeln und skizzieren
b) Materialien, Formgebung, Farbigkeit und grafische Ele-
mente nach funktionalen und ästhetischen Kriterien aus-
wählen, Stilepochen und Normen berücksichtigen
c) Materialien, insbesondere Papiere durch Verändern von
Struktur, Form und Oberfläche, gestalten
d) Gestaltungsvorschläge umsetzen und Muster fertigen
e) Musterkollektionen erstellen und präsentieren
f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.7Ausführen von
Sonderausstattungen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.7)
a) Arbeitsabläufe, insbesondere für das Anbringen von
Taschen, Buchschließen, Mechaniken, Registern, Ösen,
Einfassungen, Wattierungen und Applikationen, planen
b) Sonderausstattungen herstellen
c) Sonderausstattungen anbringen und Funktionalitäten
feststellen
d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.8Kaschieren
und Aufziehen
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.8)
a) Materialien auf Verträglichkeit prüfen und festlegen, Lauf-
richtung bestimmen, produkt- und fertigungsspezifische
Gesichtspunkte berücksichtigen
b) Klebetechniken unterscheiden und auswählen
c) Materialien und Produkte kaschieren, auskaschieren und
endfertigen
d) Karten, Poster und Bilder aufziehen und einfassen
e) Oberflächenschutz und -veredelung auswählen und auf-
bringen
f) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13
I.9Ausführen von
Akzidenzarbeiten
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B Nummer I.9)
a) Schneidevorgänge an der Schneidemaschine program-
mieren und ausführen
b) Trenntechniken auftragsbezogen ausführen
c) Akzidenzprodukte auftragsbezogen herstellen
d) Arbeitsergebnisse prüfen und dokumentieren
 13


2. Auswahlliste II


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
II.1Einzel- und
Sonderfertigung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.1)
a) Arbeitsabläufe für Einzel- und Kleinserienfertigung fest-
legen sowie Materialien auf Qualität, Beschaffenheit und
Verarbeitungsfähigkeit prüfen
b) Produkte in manuellen Einband- und Bindetechniken
sowie mit Plastik-, Spiral- und Drahtkammbindungen
herstellen
c) Produkte, insbesondere durch Prägen, Schnittveredeln,
Stanzen, Kapitalen sowie Anbringen von Zeichenbän-
dern, ausstatten und veredeln
d) Mappen und Vollkartonagen herstellen
e) Schäden an instand zu setzenden Produkten feststellen,
Arbeitsaufwand und -weg planen, Kosten ermitteln und
Instandsetzung durchführen
f) Produkte lagern, transport- und versandfertig machen
g) Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen und dokumentieren
 26
II.2Maschinelle Fertigung
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt B
Nummer II.2)
a) Materialien auf Qualität und Beschaffenheit sowie ma-
schinelle Verarbeitungsfähigkeit prüfen und bereitstellen
b) bei der Planung produktionsspezifische Anforderungen
an Halbfertigprodukte in Bezug auf den weiteren Verar-
beitungsprozess berücksichtigen
c) Maschinen rechnergestützt einstellen, dabei Produkt-
und Produktionsparameter eingeben
d) Halbfertig- und Endprodukte maschinell herstellen, dabei
Produktionsabläufe überwachen, Fertigungsstörungen
erkennen und beheben
e) bei Verarbeitungsproblemen Entscheidungen für Alter-
nativen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen
zwischen Materialien, klimatischen Einflüssen, veredelten
Vorprodukten und Fertigungsprozessen treffen
f) Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen
durchführen, Arbeitsergebnis in Bezug auf Verwendbar-
keit und Qualität beurteilen, Resultate dokumentieren so-
wie Belegmuster archivieren
g) Halbfertigprodukte für den innerbetrieblichen Fertigungs-
ablauf absetzen, Produkte lagern und versenden
 26


Abschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten


Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung,
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Ab-
schluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-
dungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
während
der gesamten
Ausbildung
zu vermitteln
2Aufbau und
Organisation des
Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 2)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläu-
tern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Be-
schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-
tretungen und Gewerkschaften nennen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsver-
fassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe
des ausbildenden Betriebes beschreiben
3Sicherheit und
Gesundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 3)
a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Ar-
beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermei-
dung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste
Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwen-
den; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und
Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbe-
trieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispie-
len erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonen-
den Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umwelt-
schonenden Entsorgung zuführen
5Betriebliche und
kundenorientierte
Kommunikation
(§ 4 Absatz 2
Abschnitt C Nummer 5)
a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen,
Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deut-
scher und englischer Sprache, nutzen
b) Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen
c) Informationen auswerten und bewerten
d) Sachverhalte darstellen
e) betriebsübliche schriftliche und mündliche Kommunika-
tion durchführen, dabei deutsche und fremdsprachliche
Fachbegriffe verwenden
f) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen
g) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbei-
terinnen sowie im Team situationsgerecht und zielorien-
tiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
h) im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen
erarbeiten und Konflikte lösen
i) Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentie-
ren
j) mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen
Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen
k) Beratungsgespräche vorbereiten, Kundenwünsche er-
mitteln und auf Umsetzbarkeit prüfen
l) Beschwerden und Reklamationen unter Berücksichti-
gung der Interessen des Betriebes und der Kundschaft
bearbeiten
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