Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Gebrauchsmusterverordnung (PatVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.05.2011 BGBl. I S. 996 (Nr. 25); Geltung ab 31.05.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 34 Absatz 6 und des § 49a Absatz 5 Satz 1 des Patentgesetzes, von denen § 34 Absatz 6 durch Artikel 7 Nummer 16 Buchstabe b und c des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656) und § 49a Absatz 5 Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521) geändert worden ist, und des § 4 Absatz 4 des Gebrauchsmustergesetzes, der zuletzt durch Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3656) geändert worden ist, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der DPMA-Verordnung, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. März 2010 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, verordnet das Deutsche Patent- und Markenamt:



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