Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung (1. BVDVVÄÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 17b Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1 und 3 sowie des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 18, 20 Absatz 1 und 2 und § 29 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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