Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

III. Vorbehaltsklausel - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DPAG ÜbertrAnO)

A. v. 26.05.2011 BGBl. I S. 1009 (Nr. 26); aufgehoben durch § 7 A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189
Geltung ab 09.06.2011; FNA: 2030-14-181 Beamte
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III. Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Deutschen Post AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.



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