Berichtigung - Berichtigung der Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (5. ERErluÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 31.05.2011 BGBl. I S. 1010 (Nr. 26); Geltung ab 07.05.2011

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 7. Mai 2011 5. ERErluÄndV Artikel 1, TfV § 3

Die Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 29. April 2011 (BGBl. I S. 705) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ist das Wort „Signalsystemender" durch die Wörter „Signalsystemen der" zu ersetzen.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Im Auftrag Klaus Beer



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