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Zitierungen von § 21 GWDAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 GWDAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWDAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 27 GWDAPrV Wiederholung von Prüfungen
... ist, kann sie einmal wiederholt werden. Das Prüfungsamt gibt ein neues Thema aus. § 21 Absatz 3 gilt entsprechend. Die Frist zur Wiederholung der Diplomarbeit beginnt mit der Ausgabe ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 16 SchriftVG Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes
... 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 21 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird das Wort „schriftlichen" ...
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