§ 5 - Rentenwertbestimmungsverordnung 2011 (RWBestV 2011)

§ 5 Pflegegeld in der Unfallversicherung



Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Juli 2011 an

1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 310 Euro und 1.240 Euro monatlich,

2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Absatz 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 272 Euro und 1.086 Euro.



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