Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung (KÜOuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund

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des § 1 Absatz 1 Satz 2 und des § 4 Absatz 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242),

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des § 24 Absatz 1 des Schornsteinfegergesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) geändert worden ist,

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des § 1 Absatz 3 und des § 18 Absatz 3 der Handwerksordnung, die zuletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden sind,

verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:



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