Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (1. BImSchV36ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2011 BGBl. I S. 1105 (Nr. 29); Geltung ab 25.06.2011, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juni 2011.



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