Das
Kraftfahrsachverständigengesetz vom
22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2086), das zuletzt durch Artikel
2 des Gesetzes vom
2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „23" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort „Kraftfahrzeugelektrikermeister" die Wörter „oder eine Ausbildung als Kraftfahrzeugtechniker an einer staatlich anerkannten Fachschule" eingefügt.
- 2.
- In § 17 Absatz 2 wird die Angabe „und Abs. 2" durch die Wörter „, Absatz 2 und § 3" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515