§ 10 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger/zur Parkettlegerin (ParkettlAusbV k.a.Abk.)

V. v. 17.06.2002 BGBl. I S. 1852
Geltung ab 01.08.2002; FNA: 7110-6-82 Handwerk im Allgemeinen

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Parkettleger vom 3. Oktober 1973 (BGBl. I S. 1471) außer Kraft.



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